Sonstige Gasbegleitstoffe

In landwirtschaftlichen Biogasanlagen können sonstige Gasbegleitstoffe wie

  • Ammoniak
  • Aromatische Verbindungen wie Benzol; Toluol, Ethylbenzol, Xylol, Cumol
  • Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
  • Halogene wie Chlor, Fluor, Mercaptane auftreten.

Nach Messungen des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz an ausgewählten Biogasanlagen liegen diese Begleitstoffe überwiegend unter der jeweiligen Nachweisgrenze. Bei diesen Messungen lag die Konzentration bei Ammoniak vorwiegend unter 0,1 mg/m³, bei den aromatischen Verbindungen lagen die Wert unterhalb der Nachweisgrenze von 1 mg/m³, bei den PAK lagen die Werte unterhalb der Nachweisgrenze von 0,01 mm/m³ und bei den Halogenen unterhalb der Nachweisgrenze von 0,1 mg/m³.

Bei „Deponiegas“ können aufgrund des abgelagerten Materials eine Vielzahl von Spuren- und Geruchsstoffen (Gasbegleitstoffe) vorkommen. Eine pauschale toxikologische Bewertung ist aufgrund der jeweiligen Besonderheiten einer Deponie nur sehr schwer möglich. Deponie- und Klärgase dürfen aus derzeitiger Sicht nicht in das Gasnetz eingespeist werden.

Mikrobiologische Begleitstoffe

Für Biogas bestehen derzeit keine Anforderungen an eine hygienische Unbedenklichkeit, d.h. es müssen keine Maßnahmen zur Reduktion von Keimen und Mikroorganismen getroffen werden (Hygienisierung). Insbesondere in mesophilen Anlagen muss jedoch davon ausgegangen werden, dass im Rohgas zumindest unmittelbar nach der Entstehung noch Mikroorganismen, darunter auch Keime, auftreten könnten.

Die Biogas-Aufbereitung muss also so konzipiert werden, dass die Verteilung von veredeltem Biogas über das öffentliche Gasnetz aus hygienischer Sicht unbedenklich ist.

Bei der PSA werden z.B.: die Mikroorganismen insbesonders bei der Verdichtung des Roh-Biogases während der Aufbereitung (Temperaturerhöhung auf über 100 °C) abgetötet.