Trennung eines Teils des Erdgasnetzes und Umstellung desselben auf ein Biogasnetz

Abschließend soll noch die Frage analysiert werden, unter welchen Voraussetzungen ein Teil (Strang) eines Erdgas-Verteilnetzes vom übrigen Netz getrennt und auf ein Biogasnetz umgestellt werden kann. Hintergrund dieser Frage ist die damit verbundene Möglichkeit, in diesem abgetrennten Netzbereich Biogas mit anderen Qualitätsspezifikationen als Erdgas auf direktem Weg zu Kunden zu transportieren.

Die Trennung eines Teils des Erdgasnetzes und die Umstellung desselben auf ein Biogasnetz sind gesetzlich nicht geregelt. Es ist daher auf allgemeine zivil- und verfahrensrechtliche Vorschriften zurückzugreifen. Zivilrechtlich ist für eine derartige Abtrennung bzw. Umstellung des Netzes jedenfalls die Zustimmung des Eigentümers der Leitungsanlage erforderlich.

Ferner wird bei der Umstellung einer Erdgasleitungsanlage auf eine Biogasleitungsanlage zu beachten sein, dass diese von den ursprünglich erteilten erdgasrechtlichen Genehmigungen nicht gedeckt ist. Bei dieser „Umstellung“ handelt es sich jedoch auch nicht um eine „Änderung einer Erdgasleitungsanlage“ im Sinne des § 45 Abs 1 GWG, sondern vielmehr um eine Auflassung einer Erdgasanlage und (Neu-) Errichtung einer Biogasanlage. In diesem Fall wäre daher die Genehmigungen nach dem Rohrleitungsgesetz bzw. der Gewerbeordnung einzuholen [Schanda 2004] .