Gasstatistik-Verordnung

Die Gasstatistik-Verordnung regelt die statistischen Erhebungen gasförmiger Energieträger jeder Art, die durch Verbrennen zur Energiegewinnung verwendet werden können.

In dieser Verordnung ist festgelegt, dass die Netzbetreiber die physikalischen Import- und Exportmengen je Übergabestelle auf Monatsbasis zu melden haben. Zusätzlich zu den transportierten Mengen an Erdgas ist auch vorgeschrieben, die eingespeiste Menge biogener Gase zu melden. Die Meldepflicht besteht aber erst ab einer jährlichen Mindesteinspeisemenge von 1 Mio. kWh, das entspricht etwa einer Einspeisemenge von 11 m³ Reingas pro Stunde.