Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung
Diese Verordnung bestimmt die Höhe des zu entrichtenden Netzbereitstellungsentgelts, Netznutzungsentgelts und das Entgelt für Messleistungen. Zur Tarifermittlung werden Kosten des gesamten österreichischen Gasnetzes mittels eines so genannten Kostenwälzungsverfahrens anteilig auf die Netzebene 2 und 3 verteilt.
Das Kostenwälzungsverfahren funktioniert wie folgt: Die Kosten der Netzebene 1 werden auf die Netzebene 2 übergewälzt und werden somit Bestandteil der Kosten der Netzebene 2. Die Kosten der Netzebene 2 werden wiederum unter Berücksichtigung der Erlöse (aus der Abgabe an Endverbraucher der Netzebene 2) auf die Netzebene 3 übergewälzt. Durch diese Methode können unter Wahrung der Prinzipien der Kostenverursachung und Kostenorientierung Tarife für die Netzebene 2 und 3 kalkuliert werden, die die Kosten in der Netzebene selbst und anteilige Kosten in den vorgelagerten Netzen inkludieren [GSNT-VO 2004] .
Ein Verbraucher in der Netzebene 2 bezahlt anteilige Netzkosten der Ebene 2 sowie einen Anteil der Kosten aus der Netzebene 1. Ein Verbraucher in der Netzebene 3 zahlt wiederum die anteiligen Netzkosten seiner Ebene sowie einen bestimmten Kostenanteil für die Nutzung der Netzebene 1 sowie einen Anteil für die Benutzung der Leitungen in der Netzebene 2.
Eine exakte Differenzierung des Netztarifs nach Netzebenen ist derzeit sowohl rechtlich wie auch aufgrund des nicht öffentlichen Berechnungsschemas nicht möglich. Es können aber zumindest Annahmen getroffen werden, welchen Anteil die Kosten der Netzebene 1, also der Fernleitungen des österreichischen Gasnetzes, an den Systemnutzungstarifen in etwa haben könnten. Im Durchschnitt kann von 0,37 €cent/m³ in der Regelzone Ost als Kostenanteil an der Netzebene 1 ausgegangen werden.
Als Beispiel hierfür wird die Tarifkalkulation für idente Gewerbebetriebe mit einem Jahresverbrauch von 250.000 m³ Erdgas und einer Stundenspitze von 100 m³ herangezogen, die exemplarisch aus der Netzebene 2 und aus der Netzebene 3 Erdgas beziehen und den damit verbundenen Transporttarif laut Gassystemnutzungstarifverordnung bezahlen. Eine Tarifkalkulation in den einzelnen Netzbereichen der Regelzone Ost ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Bundesland | Tarif NE2 in €cent/m³ | Tarif NE3 in €cent/m³ |
---|---|---|
Wien | 6,65 | 6,81 |
Niederösterreich | 2,97 | 7,99 |
Oberösterreich | 2,62 | 6,55 |
Steiermark | 3,48 | 13,28 |
Burgenland | 8,19 | 8,19 |
Kärnten | 5,56 | 12,24 |
Salzburg | 8,97 | 13,28 |
Durchschnitt | 5,49 | 9,76 |
- Rechtliche Planung
- Einspeisung in das
- Gaswirtschaftsgesetz
- Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung
- Gasstatistik-Verordnung
- Rechtliche Grundlagen f
- Anlagenrecht des Gaswirtschaftsgesetzes
- Genehmigung nach dem Rohrleitungsgesetz
- Genehmigung nach dem Anlagenrecht der Gewerbeordnung
- Verfahrenskonzentration nach dem Umweltvertr
- Pers
- Haftungen des Betreibers eines Biogasnetzes
- Voraussetzungen f
- Trennung eines Teils des Erdgasnetzes und Umstellung desselben auf ein Biogasnetz