EU-Hygieneverordnungen 2002
Diese Verordnung enthält tierseuchen- und hygienerechtliche Vorschriften für
- die Abholung und Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Verwendung oder Beseitigung tierischer Nebenprodukte, um zu verhindern, dass diese Erzeugnisse die Gesundheit von Mensch oder Tier gefährden;
- das Inverkehrbringen von tierischen Nebenprodukten und den daraus hergestellten Erzeugnissen. [EU 2002]
Die Verordnung gilt im Allgemeinen nicht für Küchen- und Speiseabfälle, bei folgenden Ausnahmen behält sie aber die Gültigkeit:
- sie stammen von Beförderungsmitteln im grenzüberschreitenden Verkehr,
- sind für die Tierernährung bestimmt oder
- für die Verwendung in einer Biogasanlage oder zur Kompostierung bestimmt.