Übernahmestation

In der Übernahmestation wird das gelieferte Gas hinsichtlich Menge und Qualität kontrolliert. Der Gasnetzbetreiber kann dadurch sicherstellen, dass das eingespeist Gas keine Schäden im Gasnetz oder bei den Endgeräten verursacht.

Durch Druckregelgeräte wird der erforderliche Einspeisedruck eingestellt und der Mindest- und Maximaldruck abgesichert. Es kann dadurch das Druckniveau an den Druck im Gasnetz, in das eingespeist wird, angepasst werden.

Eine Übernahmestation besteht weiters aus einem Filter, durch den Staub und Partikel entfernt werden, und verschiedenen Absperreinrichtungen. Die Messung des Volumenstroms erfolgt über einen Drehkolben- oder Turbinenradgaszähler.

Der Volumenstrom, der Brennwert, die Normdichte, der Wobbe-Index und die Methanzahl werden für die thermische Abrechnung mit dem Verbraucher herangezogen. Diese Messungen unterliegen der Eichpflicht. Mittels Gaschromatographen kann eine umfassende Analyse des Biogases durchgeführt werden.

Wird das Biogas in ein Gasnetz eingespeist in dem odoriertes Gas transportiert wird, dann muss das Biogas auch odoriert werden. Bei der Odorierung wird dem Biogas meist ein schwefelhaltiges Gas zugemischt, wodurch das Biogas den für Erdgas typischen Geruch erhält.

Investitionskosten

Die Investitionskosten einer Übernahmestation samt Qualitätskontrolle ohne Gaschromatograph betragen ca. € 50.000. Die Investitionskosten können für einen Produktgasvolumenstrom zwischen 70 und 400 Nm³/h als konstant angesehen werden. Falls ein Gaschromatograph eingesetzt wird, muss mit Mehrkosten von ca. € 20.000 gerechnet werden.

Betriebskosten

Die Verbrauchskosten setzen sich aus den Kosten für die Odorierung von ca. 30 €/Jahr und aus den Wartungskosten von 5000 €/Jahr zusammen. Der Stromverbrauch der Übernahmestation ist mit 1000 kWh/Jahr anzusetzen. Die Betriebskosten können über den Produktgasvolumenstrom von 70 bis 400 Nm³/h als konstant angenommen werden. Die Wartungskosten resultieren aus der Kalibrierung des Gaschromatographen. Eine Abhängigkeit der Betriebskosten von der Anlagenkapazität ergibt sich wenn eine Verdichtung notwendig ist.

Weiterführende Informationen