Odorierung
Um bei Leckagen das austretende, geruchlose Gas wahrnehmen zu können, muss dem Gas permanent ein Geruchsstoff beigemengt werden. Vorwiegend werden dafür Mercaptane oder THT (Tetrahydrothiophen C4H8S) verwendet. Die genaue Anwendung ist in der ÖVGW-Richtlinie G79 geregelt. Prinzipiell bestehen zwei unterschiedliche Möglichkeiten das Odormittel beizumengen: es kann über eine Bypass-Anordnung oder eine Einspritzung beigemischt werden.
Laut einer Herstellerfirma kann die Bypass-Odorierung ab einer Anlagengröße von 100 m³/h und die Einspritz-Odorierung ab wenigen m³/h angewendet werden.
Abbildung 1: Bypass-Odorierung
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Foto einer Bypass-Odorierungs-Anlage (Quelle: www.heat.at)
Abbildung 2: Einspritz-Odorierung
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Foto einer Einspritz-Odorierungs-Anlage (Quelle: www.heat.at)
Die Investitionskosten für Odorieranlagen liegen im Bereich zwischen € 10.000 (für Anlagen mit ca. 100m³ /h) und € 30.000 (für Anlagen mit ca. 1000 m³/h). Wird in ein Gasnetz eingespeist, in welchem odoriertes Gas transportiert wird, dann muss auch das eingespeiste Biogas odoriert werden.(siehe ÖVGW G33)