Organische Reststoffe

Bei der Verwendung von biogenen Reststoffen als Substrat können von den Anlagenbetreibern zusätzlich Entsorgungserlöse erzielt werden. Diese Entsorgungserlöse werden sich aber bei einer steigenden Nachfrage verringern. Die Mengen, die in Österreich verfügbar sind, werden anhand der nachfolgenden Tabellen dargestellt. Es ist das bundesweite Abfallaufkommen in verschiedene Abfallgruppen unterteilt. Zu diesen Mengen kommen noch die getrennt gesammelten biogenen Abfälle aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen.

Tabelle: Bundesweites Abfallaufkommen ausgewählter Abfallgruppen 2004
Abfallgruppen Tonnen
Grünabfälle [Fußnote 1] 1.310.000
Marktabfälle 20.000
Küchen-und Kantinenabfälle 150.000
Tierische Nebenprodukte 582.000
Tabelle: Getrennt gesammelte biogene Abfälle aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen 2004 [BAWP 2006]
Bundesländer Tonnen
Burgenland 11.200
Kärnten 16.000
Niederösterreich 130.700
Oberösterreich 109.700
Salzburg 46.200
Steiermark 59.400
Tirol 60.700
Vorarlberg 11.000
Wien 101.400
GESAMT 546.300

Für biogene Abfälle aus Haushalten hat sich als Sammelsystem überwiegend die Biotonne durchgesetzt. Durchschnittlich werden in Österreich 67 kg Bioabfall je Einwohner getrennt gesammelt. Die Verwertung der getrennt erfassten biogenen Abfälle erfolgt derzeit überwiegend über die landwirtschaftliche Kompostierung, über die Kompostierung in kommunalen Anlagen bzw. über gewerbliche Kompostieranlagen im Auftrag von Abfallwirtschaftsverbänden und Kommunen. Der Anteil an Störstoffen kann bei Bioabfall relativ hoch sein, wodurch die Verarbeitung in einer Biogasanlage Probleme bereiten kann.

Nach einer Abschätzung für Speisereste in Niederösterreich zur Einbringung in Biogasanlagen besteht in Niederösterreich ein Potenzial von 11 Mio. Liter Speiseresten (Stand 2001). Dieses setzt sich aus ca. 7,15 Mio. Liter Abfällen aus Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, 2,27 Mio. Liter aus Alten- und Pflegeheimen, 1,3 Mio. Liter aus Krankenhäusern und ca. 0,3 Mio. Liter aus Jugend- und Kinderheimen zusammen. [Dietrich 2006]

TIPP

Bei der Verarbeitung von biologischem Abfall beispielsweise aus der Biotonne oder Lebensmittelreste ist je nach Materialkonsistenz das entsprechende Aufbereitungssystem auszuwählen (Pulper, Schneckenpresse, Hammermühle…). Es wird empfohlen eine Probe des zu verarbeitenden biologischen Abfalls vor der Anlagenplanung zu nehmen.

Hygienisierung

Eine Hygienisierung ist nach einer Verordnung der EU bei bedenklichen Substraten der Kategorie 2 und 3 einzusetzen.

Zur Kategorie 2 zählen Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum. Als Ausnahme kann Gülle als unverarbeiteter Rohstoff in einer Biogasanlage ohne Vorbehandlung eingesetzt werden. Die übrigen Stoffe müssen vor der Verwendung zwanzig Minuten einer Hygienisierung bei 133 °C und 3 bar unterzogen werden.

Die Stoffe der Kategorie 3 (Schlachtkörperteile, Blut, Häute, Federn, Küchen- und Speisereste) müssen bei 70°C für 60 Minuten pasteurisiert werden. [Theißing 2005]

Link EU-Hygieneverordnung

Ausbringung des Gärsubstrates

Künftig eventuell restriktivere Ausbringungsvorschriften können zu höheren Kosten führen. Sollten sich die Bedingungen für die Ausbringung aufgrund der Inhaltsstoffe ändern, kann eine Verbrennung des Endsubstrates gefordert werden. Dies führt unweigerlich zu höheren Betriebskosten dieser Variante.

Erlös

Zu unterscheiden ist, ob die Substrate angeliefert werden oder selbst vom Biogasanlagenbetreiber abgeholt werden müssen. Die Erlöse für Kofermente bewegen sich bei Anlieferung in dem in der folgenden Tabelle dargestellten Band. Durch den Anstieg der Nachfrage nach Kofermenten werden die Entsorgungserlöse in den nächsten Jahren eine sinkende Tendenz aufweisen.

Die dargestellten Preisbänder sind stark von der lokalen Marktsituation abhängig. In den Preisen sind aber üblicherweise auch die Qualität des Substrates und die Laufzeit der Verträge berücksichtigt. Zum Beispiel steigen bei einer großen Anzahl von Störstoffen im Substrat die Preise und sinken bei langen Vertragslaufzeiten.

Tabelle: Richtwerte für Entsorgungserlös bei Übernahme angelieferter Kofermente
Koferment Entsorgungserlös bei Anlieferung
Speisereste 20 – 50 €/t
Biomüll 20 – 50 €/t
Fette 10 – 25 €/t
Molkereischlamm 15 – 35 €/t
Grünschnitt 0-15 €/t
Trester 15 €/t

Fußnoten

Fußnote 1 [zurück]

Grünabfälle bestehen aus Gras, Laub, Strauch- und Baumschnitt, Abfällen aus der Gräberpflege, Kränzen, Blumengebinden u. a. sowie teilweise nicht kompostierbaren Störstoffen aus den Friedhofsabfällen wie Behältnissen aus Glas und Kunststoff, Gebinden, Kerzen, u. a. [BAWP 2006]