Verfahrensablauf

Die erste Stufe der Biogaserzeugung ist die Bereitstellung des Substrats. Das Substrat wird gelagert, aufbereitet und in den Fermenter eingebracht. In der zweiten Stufe erfolgt die Vergärung des Substrats. Diese findet im Fermenter statt. Anschließend erfolgt die Aufbereitung und Nutzung des erzeugten Substrates.

Vergärung

Die Substrate werden mittels Pumpen von einer Vorgrube in den Fermenter befördert. Dort entsteht bei guter Durchmischung der Großteil des Biogases, der über eine Gasleitung in das Gaslager geleitet wird. Der Nachgärbehälter dient einerseits als Güllelager; andererseits wird dort das in diesem Behälter entstehende Gas gesammelt.

Biogasnutzung

Nach der Zwischenspeicherung im Gasbehälter kann das Biogas in einem BHKW verstromt werden. Die bei der Verbrennung umgewandelte Energie kann zu einem Drittel in Form von elektrischer und zu zwei Drittel in Form von thermischer Energie genutzt werden, wobei ca. ein Drittel der thermischen Energie zur Aufrechterhaltung des Abbauprozesses im Fermenter benötigt wird.

Alternativ zu der bereits häufig praktizierten Methode der Verstromung soll verstärkt auf die Möglichkeit der Biogas-Netzeinspeisung eingegangen werden. Der gesamte Bereich der Verstromung entfällt dabei, an dessen Stelle tritt die Gasaufbereitung (Reinigung, Methananreicherung) .

Nutzung des Gärrestes

Je nach eingesetztem Substrat ergeben sich verschiedene Verwertungsmöglichkeiten für den Gärrückstand. Grundsätzlich kann der Gärrückstand in der Landwirtschaft als Dünger ausgebracht werden.

Zu beachten ist dabei das Wasserrechtsgesetz (WRG2005). Nach dem WRG 2005 ist eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich, wenn auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Gründeckung und Dauergrünland mehr als 210 kg Reinstickstoff pro Hektar und Jahr aufgebracht wird. Auf Ackerflächen beträgt der Grenzwert 175 kg/ha.

Zu beachten ist auch die EU-Hygieneverordnung, wonach bei bestimmten Stoffen eine Ausbringung auf Weideland verboten ist.