Anschlussleitung

Im Gegensatz zu einem Hausanschluss, der mittels einer Anbohrschelle an das Verteilernetz angeschlossen wird, muss im Falle einer Biogasanlage für den Anschluss eine Übergabestation (Einspeisestation) installiert werden, um mehreren gesetzlichen bzw. vertraglichen Anforderungen zu entsprechen (Qualitätsmessung, Mengenmessung, Verdichtung von Erdgas, Odorierung).

Der Netzbetreiber stellt die Kosten, die mit der erstmaligen Herstellung des Anschlusses an das Verteilernetz verbunden sind (Anschlussleitung), in Form eines Netzzutrittsentgelts dem Anlagenbetreiber (Netzbenutzer) in Rechnung. Dieses Netzzutrittsentgelt ist nach den tatsächlichen Aufwendungen des Verteilernetzbetreibers zu berechnen.

Die Allgemeinen Verteilernetzbedingen stellen klar fest, dass dieses Netzzutrittsentgelt insoweit entfallen kann, als der Netzbenutzer die Aufwendungen für den Netzanschluss selbst tragen möchte. Somit wird dem Netzbenutzer die Möglichkeit eingeräumt, in Eigenregie die Anschlussleitung zu verlegen.

Information zu Netzebenen in Österreich

Vergleich der Leitungskosten für Netzebene 2 und 3

Technische Mindestanforderungen für Anschlussleitungen

Die technischen Mindestanforderungen für die Errichtung und den Betrieb von Anschlussleitungen an das Verteilernetz werden durch Regeln der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) und Normen des Österreichischen Normungsinstitutes (ÖNORM) festgelegt.

Die Regeln und Normen sind aufgrund des in der Gaswirtschaft hohen Sicherheitsstandards sehr detailliert. Sie stellen hohe Anforderungen sowohl an Material wie auch an verarbeitende Arbeitskräfte. Vor allem in Hinblick auf die durchzuführenden Arbeiten im Rahmen der Verlegung (z.B. Schweiß- und Anschlussarbeiten) von Leitungsrohren ist der Einsatz von speziell ausgebildeten Facharbeitern (z.B. Kunststoffrohrverleger) unbedingt erforderlich.

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