Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit

Es ist zu klären, welche Probleme bei der Anlagengenehmigung („Behördenverfahren“) zu erwarten sind. Die zu beantwortenden Fragen lauten daher:

  • Welche Widmung hat das Grundstück?
  • Ist eine Umwidmung möglich?
  • Sind Probleme mit Nachbarn zu erwarten?

Die gewählte Betriebsform und vor allem die Betriebsgröße haben großen Einfluss auf das Genehmigungsverfahren. Es muss geklärt werden, ob die Biogasanlage als landwirtschaftliche Anlage, als Gemeinschaftsanlage oder als industrielle Anlage betrieben werden soll.

TIPP

Um einen reibungslosen Ablauf von der Bereitstellung des Substrates bis zum aufbereiteten Biogas zu gewährleisten, sollten die Verantwortlichkeiten in der Prozesskette klar geregelt werden.Dies ist auch notwendig, um die zu erwartenden Risken (Schäden am Gasnetz oder an Gasgeräten) durch Versicherungen zu minimieren.

Dem Beispiel der Biogas-Netzeinspeisung Pucking folgend, könnte etwa folgende Aufgabenteilung gewählt werden:

  • Rohbiogas-Produktion inkl. Substratlogistik

    Dieser Produktionsschritt kann von einem Landwirt übernommen werden. Die Landwirte verfügen in diesem Bereich über das notwendige Know-How und über die notwendigen Ressourcen (Flächen, Substrat)

  • Biogas-Aufbereitung und Vertrieb

    Um die Aufbereitung des Rohbiogases kann sich ein Bio-Gashändler kümmern. Der Vertrieb von Gas obliegt seit der Gasmarktliberalisierung dem Gashändler. Er verfügt über entsprechende Abnahmeverträge mit Kunden und kann so auch den Verkauf des Biogases sicherstellen (z.B.: über Tankstellen)

  • Biogas- Qualitätssicherung und Verteilung

    Die Kontrolle der Qualität des eingespeisten Gases kann vom Gasnetzbetreiber durchgeführt werden. Eine der Hauptaufgaben des Gasnetzbetreibers liegt darin, das Leitungsnetz sicher zu betreiben und es auch vor Beschädigungen zu schützen. Deswegen wird das Verteilnetz 24 h am Tag, 365 Tage im Jahr durch eine eigene Messwarte überwacht. Um das Risiko zu minimieren, wurden für das Leitungsnetz entsprechend Versicherungen abgeschlossen. Die Biogas-Einspeisung kann in diesem System berücksichtigt werden.

Für die Genehmigung hat diese Aufgabenteilung den Vorteil, dass es sich immer um klar abgegrenzte Anlagenteile, Eigentumsverhältnisse und Zuständigkeiten handelt. Die Übernahmestation kann bei dieser Betreiberform z.B.: gemeinsam mit der Erdgas-Leitung genehmigt werden.

Für die Genehmigung ist es empfehlenswert soweit wie möglich auf CE geprüfte und gekennzeichnete Komponenten zurückzugreifen. Je nach der genauen Anlagenkonfiguration kann dann noch die Abnahme eines Sachverständigen (Schnittstellenanalyse usw.) notwendig sein.